Sie wollen den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten lassen?
Unsere Kfz-Gutachter arbeiten professionell und zuverlässig.

 

Wer wir sind?

KfzSpot, unabhängige und freie Gutachter bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Jahrelange Erfahrung und fortlaufende überbetriebliche fachliche Weiterbildung, sind die Grundlage für eine kompetente und zuverlässige Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger bei KfzSpot.



 

Unabhängiger Gutachter

Als unabhängige und freie Gutachter erstellen wir Ihnen nach einem Unfall ein objektives Gutachten.

Reparaturkalkulation

Unsere Experten kalkulieren Ihr Schaden nach Herstellervorgaben.


Vor-Ort-Service

Unser Service umfasst einen mobilen Vor-Ort-Service, sodass wir zu Ihnen kommen und das Fahrzeug begutachten.

Kompetent, Zuverlässig, Schnell...

Service und Kundenorientierung werden bei uns groß geschrieben. Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihr Fahrzeug.

Unsere Sachverständigen erstellen Ihnen ein objektives und neutrales Gutachten

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KFZSPOT arbeitet mit
Erfahrung, Kompetenz
und Sachverstand.


Durch unsere langjährige Erfahrung in der Kfz-Branche als Kfz-Techniker und Kfz-Sachverständiger zeichnet sich unser professioneller Anspruch durch Kompetenz und Erfahrung aus.
Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um alle Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Überzeugen Sie sich selbst von unserem Service bei uns im Büro oder vor Ort bei Ihnen.
Unsere Gutachter sind bundesweit für Sie unterwegs.



1Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?
- Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
- Erste Hilfe, Notarzt rufen (falls Personenschäden vorhanden sind)
- Polizei kontaktieren
- Unfallstelle absichern und nicht verlassen
- Beweisfotos, wenn möglich Unfallprotokoll ausfüllen (bei uns kostenfrei erhältlich)
- Datenaufnahme von beiden Parteien
- Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
- Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass SIe einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
- Unterlagen für die Versicherung bereit halten
2Wozu benätige ich einen Kfz-Sachverständigen?
Ein freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bei der Versicherung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.
3Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?
JA! Sofern Sie einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
4Muss ich das Gutachten meines Fahrzeuges bezahlen?
Nein, sofern Sie unverschuldet sind, ist das Gutachten für Sie als Geschädigter kostenfrei!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
5Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt aus?
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Bauteile beschädigt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.
6Wo findet die Begutachtung statt?
Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.
Bei Verdacht auf verbogene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.
7Darf ich entscheiden in welcher Werkstatt repariert wird?
Als Geschädigter haben Sie das Recht selbst zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.
8Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss bzw. soll ich mich darauf einlassen?
Nicht Empfehlenswert!
Der Kfz-Sachverständiger der Versicherung ist von dieser beauftragt worden und wird dementsprechend ein Gutachten zugunsten der Versicherung erstellen.
Daher empfehlen wir Ihnen einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der nach Ihrem Interesse ermittelt, damit Sie Ihr Fahrzeug fach- und sachgerecht, in den ursprünglichen Zustand instand setzen lassen können.
 

 

 

 

Bundesweit für Sie unterwegs


Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben keine Zeit oder Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrfähig? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen mobilen Service. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.

 

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