Gutachten für jegliches Fahrzeug wie LKW, PKW, Motorrad usw. dienen nach einem Verkehrsunfall als Beweissicherung. Diese klären Schadenrelevante Sachverhalte und sind wichtige Grundlage der Schadensregulierung im KFZ-Haftpflichtschaden, sowie bei einem Kaskoschadenfall.
Unsere Gutachter sind bundesweit tätig und erstellen Ihnen ein Gutachten für nahezu jedes Fahrzeug.
Ab einer Schadenhöhe Ihres Fahrzeuges von ca. 600 € bis 700 € spricht man von der so genannten "Kleinschaden- bzw. Bagatellschadengrenze". Hierbei sollten Sie vorsichtig sein und nicht auf Ihr Recht als Geschädigter verzichten. Sobald Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt sind, haben Sie in erster Linie nach §249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht auf einen eigenen unabhängigen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten hierfür müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden. Die Kfz-Versicherung kann Ihnen zwar einen Kfz-Gutachter vorschlagen, doch sollten Sie dies ablehnen, da dieser die Interessen der Haftpflichtversicherung und nicht Ihre vertritt.
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Bei einem Verkehrsunfall, steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Kfz-Gutachter seiner Wahl zur Beweissicherung und Schadensfeststellung vom Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt ebenso dann, wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners (Schadenverursacher) ohne Ihre Zustimmung bereits einen Kfz-Gutachter beauftragt hat.
Nur eine vollständige Unfall-Beweissicherung durch einen Gutachter durch den KfzSpot, über Schadenumfang und Schadenhöhe garantiert, dass die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche im vollem Umfang erstattet werden.
Unsere Beweissicherung beinhaltet:
- Spurensuche
- Spurensicherung
- Spurenvermessung
- Fotos vom Unfallort und Schadenbilder
- Kurzbericht zu den Feststellungen